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Recht am eigenen Bild
Das Persönlichkeitsrecht, das bestimmt, dass Fotos oder Videos einer Person nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das in Deutschland im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt ist. Es besagt, dass Fotos oder Videos einer Person nur mit deren Einwilligung verbreitet werden dürfen.
Grundregel
Ohne Einwilligung darf kein Bild einer erkennbaren Person veröffentlicht werden — weder in sozialen Medien noch auf Websites, in Zeitungen oder Messengern.
Ausnahmen
- Personen der Zeitgeschichte: Politiker:innen oder Prominente bei öffentlichen Auftritten
- Beiwerk: Du bist nur zufällig im Hintergrund eines Fotos
- Versammlungen: Bilder von Demonstrationen oder Events, auf denen du als Teil der Masse erscheinst
- Kunstfreiheit: In bestimmten künstlerischen Kontexten
Recht am eigenen Bild im Schulalltag
- Frage immer um Erlaubnis, bevor du Fotos von Mitschüler:innen postest
- Gruppenfotos dürfen nicht ohne Zustimmung aller Abgebildeten geteilt werden
- Lehrer:innen dürfen nicht einfach fotografiert und in Gruppen geteilt werden
- Auch das Weiterleiten von Bildern ohne Erlaubnis kann rechtliche Folgen haben
Verstöße und Konsequenzen
Wer das Recht am eigenen Bild verletzt, kann auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden. Bei besonders schweren Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
💡 Merksatz: Du entscheidest, welche Bilder von dir veröffentlicht werden — und du musst dasselbe Recht auch bei anderen respektieren.